Voraussetzung
Voraussetzung für die Erstellung eines Gutachtens ist, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber mindestens ein wirtschafts-und unternehmensethisches Seminar oder eine entsprechende Vorlesung besucht und mindestens eine schriftliche einschlägige Studienarbeit verfasst hat. In Ausnahmefällen werden Gutachten auch bei besonderem universitären Engagement erstellt, z.B. bei einer Mitwirkung bei den Bayreuther Dialogen.
Anfrage für ein Gutachten und persönliches Beratungsgespräch
Studierende kommen bitte in die Sprechstunde montags von 10h bis 12h im GW II Raum 01.21. oder alternativ auch gerne online. Einen Termin für die Sprechstunde erhalten Sie im Sekretariat bei Claudia Ficht. Auch in den Semesterferien finden Sprechstunden zu ausgewählten Terminen statt. Studierende sollten für die Gutachtenerstellung ausreichend Zeit – mindestens drei Wochen – einplanen. Es wäre hilfreich, wenn die Anforderungen an das Gutachten bzw. an die Gutachter sowie die Abgabefrist im Vorfeld in Erfahrung gebracht werden könnten. Diese variieren je nach Institution. So ist zum Beispiel zu prüfen, ob ein Empfehlungsschreiben benötigt wird oder ob die Angabe von persönlichen Referenzen ausreicht. Ferner sollten Notenübersicht und Lebenslauf mitgebracht werden. Ihren offiziellen Listenplatz erhalten die Studierenden auf Anfrage vom Prüfungsamt. In dem Beratungsgespräch wird über fachliche Leistungen und soziales Engagement gesprochen sowie über die Chancen auf Erfolg der Bewerbung. So sind z. B. Gutachten für Begabtenförderungen in der Regel aussichtslos, wenn Studierende nicht mindestens zu den besten 20 bis 25% ihrer Kohorte zählen und über überdurchschnittliches soziales – universitäres und außeruniversitäres – Engagement verfügen. Gleiches gilt für die Bewerbung bei nationalen und internationalen Top-Universitäten. In Ausnahmefällen kann man dem persönlichen Eindruck ein besonderes Gewicht verleihen. Die Anzahl an Gutachten ist in der Regel auf drei beschränkt.
Erstellung und Übergabe des Gutachtens
Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben (Letter of Recommendation, Letter of Reference, Letter of Introduction) sind für Begabtenstiftungen und weiterführende Masterprogramme notwendig. Außerdem sind Gutachten für Praktika oder für den Berufseinstieg sehr hilfreich. Die Inhalte der Gutachten beziehen sich insbesondere auf die fachlichen Leistungen sowie das soziale universitäre und außeruniversitäre Engagement. Oftmals werden auch Hinweise auf die Persönlichkeit gegeben. Gutachten sollten wahrheitsgemäß und auf der Basis ausreichender Informationen erstellt werden. Dies liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Gutachters und des Studierenden. Studierende sollten daher für das Gutachten einen Professor oder eine Professorin ihres Vertrauens wählen. Im Folgenden finden sich einige Hinweise zur Orientierung, die insbesondere für Studierende des Studiengangs Philosophy & Economics gelten. Für Studierende anderer Fachrichtungen können die Bedingungen abweichen.